Fristen für Mietverträge in Wien & Österreich: Kündigung, Befristung & besenreine Übergabe

Mietvertrag kündigen - Besprechung mit Vermieter

Ein Umzug ist ein Neuanfang – doch er beginnt fast immer mit einem formalen Abschluss: der Kündigung des Mietvertrags. Gerade in Wien, wo das Mietrechtsgesetz (MRG) in den meisten Fällen gilt, ist die Einhaltung der richtigen Fristen entscheidend. Ein kleiner Fehler kann Sie Zeit, Geld und Nerven kosten. 👉 Keine Sorge: In diesem Ratgeber bringen […]

Inhaltsverzeichnis

Ein Umzug ist ein Neuanfang – doch er beginnt fast immer mit einem formalen Abschluss: der Kündigung des Mietvertrags. Gerade in Wien, wo das Mietrechtsgesetz (MRG) in den meisten Fällen gilt, ist die Einhaltung der richtigen Fristen entscheidend. Ein kleiner Fehler kann Sie Zeit, Geld und Nerven kosten.

👉 Keine Sorge: In diesem Ratgeber bringen wir Klarheit in das Fristen-Labyrinth rund um befristete und unbefristete Mietverträge in Österreich/Wien – und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Wohnung besenrein übergeben, ohne mehr zu tun als nötig.

Fristen-Check: So kündigen Sie Ihren Mietvertrag richtig

Das Mietrechtsgesetz (MRG) bietet Mietern einen starken Schutz – aber Sie müssen die Spielregeln kennen.

Ob Ihr Mietvertrag befristet oder unbefristet ist, macht den größten Unterschied bei den Kündigungsfristen.

🏠 Befristeter Mietvertrag (Die 3-Jahres-Regel)

  • Befristete Mietverträge, die dem MRG unterliegen (in Wien fast immer der Fall), müssen mindestens 3 Jahre dauern.
  • Kürzere Befristungen sind meist unwirksam → der Vertrag gilt automatisch als unbefristet.
Wer kündigt?Frist & TerminBesonderheit
Mieter 3 Monate Kündigungsfrist, jeweils zum MonatsletztenKündigung erst nach 12 Monaten Mietdauer möglich → Mietverhältnis endet frühestens nach dem 16. Monat.
VermieterKeine ordentliche Kündigung während der Befristung möglichNur aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug).
VertragsendeEndet automatisch mit ZeitablaufWird nicht rechtzeitig gekündigt/verlängert, kann der Vertrag in einen unbefristeten übergehen.

💡 Extra-Tipp: Auch wenn Ihr Vertrag etwas anderes sagt: Sie dürfen als Mieter nach 12 Monaten kündigen. Eine Besserstellung des Mieters ist laut MRG immer erlaubt!

👉 Mehr Infos: Österreich.gv.at – Kündigung Mietvertrag durch den Mieter

🗓️ Unbefristeter Mietvertrag

  • Gibt Ihnen die größte Flexibilität als Mieter.
Wer kündigt?Frist & TerminBesonderheiten
MieterGesetzliche Frist: 1 Monat zum MonatsletztenLängere Fristen (z. B. 3 Monate) können im Vertrag vereinbart werden – dann gelten diese.
VermieterNur aus wichtigem Grund möglich (Eigenbedarf, Pflichtverletzung)Starker Kündigungsschutz für den Mieter durch das MRG.

✅ Wichtig: Mietvertrag kündigen – Die Kündigung immer schriftlich und eingeschrieben an Vermieter oder Hausverwaltung senden.
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs, nicht der Poststempel!

Der Endspurt: So gelingt die „besenreine Übergabe“

Der Vertrag ist gekündigt, die Möbel sind gepackt – doch was bedeutet eigentlich „besenrein“?

Die gute Nachricht: „Besenrein“ heißt keine Generalreinigung. Es geht um die Mindestanforderung bei der Rückgabe.

✔️ Was zu tun ist

  • Wohnung komplett räumen (alle Möbel, Müll, Einbauten, die nicht mitvermietet sind).
  • Böden saugen oder kehren.
  • Küche & Bad grob reinigen (Fettflecken, Essensreste, Kalkablagerungen).
  • Klebereste von Türen oder Fenstern entfernen.

❌ Was NICHT verlangt werden darf

  • Fenster putzen – gehört nicht zur Besenreinheit.
  • Wände ausmalen, außer Sie haben extreme Farben (z. B. Schwarz, Neonfarben) verwendet.
  • Dübellöcher verspachteln – eine „normale Anzahl“ zählt zur üblichen Abnützung.

👉 Wichtig: Machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung vor und nach der Reinigung.

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Hintergrundwissen & Extra-Tipps für Wien

📝 Übergabeprotokoll

Bestehen Sie bei der Schlüsselübergabe auf ein detailliertes Übergabeprotokoll.

  • Enthält Zählerstände, Zustand der Räume, Anzahl der Schlüssel.
  • Verhindert spätere Streitigkeiten.

👉 Tipp: Lassen Sie sich die Schlüsselrückgabe schriftlich bestätigen.

💰 Rückzahlung der Kaution

  • Der Vermieter muss die Kaution nach Rückgabe unverzüglich zurückzahlen.
  • Angemessen: 14 Tage bis 1 Monat.
  • Verzögerung nur erlaubt, wenn Schäden überprüft oder offene Betriebskosten abgerechnet werden.

👉 Infos & Beratung: AK Wien – Mietrecht

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Umzügen in Wien

Kann ich einen befristeten Vertrag vor 12 Monaten kündigen?

Nein, nur wenn Vermieter und Mieter einvernehmlich zustimmen.

Sie wird automatisch zum nächstmöglichen Termin wirksam.

In vielen Fällen sind solche Klauseln unwirksam. Holen Sie sich rechtliche Beratung (z. B. AK oder Mietervereinigung).

Schriftlich einfordern (eingeschrieben) und notfalls rechtliche Schritte über die Schlichtungsstelle oder das Bezirksgericht einleiten.

🔗 Wichtige Links für Mieter in Wien

✅ Fazit

  • Befristeter Vertrag: Kündigung erst nach 12 Monaten möglich, Frist 3 Monate zum Monatsende.
  • Unbefristeter Vertrag: Kündigung mit 1 Monat Frist, längere Fristen möglich.
  • Besenreinheit: Räumen, saugen, grob reinigen – keine Komplettsanierung.
  • Kaution: Anspruch auf Rückzahlung inkl. Zinsen, meist innerhalb von 14–30 Tagen.

👉 Mit guter Planung und klarer Kenntnis der Fristen vermeiden Sie Stress und unnötige Kosten.

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